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Vorpraxis/Baustellenpraktikum

Die Vorpraxis von mindestens 6 Wochen (BSPO 2023) effektiver Dauer, d.h. Arbeitswochen in Vollzeit ohne Urlaubsanrechnung, müssen alle Studierende des Bachelorstudiengangs technische Geb?udeazusrüstung mit Digitaler Infrastruktur abgeleistet haben. Voll anerkannt werden abgeschlossene Ausbildungen aus ausgew?hlten Berufen des Bauhaupt- und Nebengewerbes. ?ber die Anrechnung von sonstigen Ausbildungszeiten wird im Einzelfall entschieden.

Diese handwerkliche T?tigkeit auf Baustellen oder in sonstigen Produktionsst?tten der Bauwirtschaft ist eine wichtige Voraussetzung für ein erfolgreiches Bachelorstudium.

Die Vorpraxis sollte vor Aufnahme des Studiums abgeleistet werden und sollte m?glichst zusammenh?ngend durchgeführt werden. Die Vorpraxis soll bis sp?testens zum Ende des zweiten Fachsemesters, sp?testens mit dem Antrag auf Zulassung zur Thesis nachgewiesen werden.

N?here Informationen, u.a. über die Anforderungen und die Anerkennung berufspraktischer T?tigkeiten, über die Regelungen zum Anerkennungsverfahren sowie über die M?glichkeit, die Vorpraxis auch w?hrend des theoretischen Studiums zu absolvieren, enthalten die "Richtlinien für die Vorpraxis" im Bereich Download.

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Beratung | Anerkennung