Erasmus+ Personalmobilit?t zu Lehrzwecken (STA)
Erasmus+ unterstützt Kurzzeitaufenthalte von Lehrenden an Partnerhochschulen in Programml?ndern, die über eine gültige Erasmus-Charta für die Hochschulbildung (ECHE) verfügen. Allgemeine Informationen zur ECHE finden Sie auf der Website des DAAD.
Voraussetzung ist ein bestehendes Inter-Institutional Agreement (bilaterales Abkommen) zwischen der HCU 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 und der jeweiligen Gasthochschule, das eine Mobilit?t zu Lehrzwecken ausdrücklich vorsieht.
Aktuelle Liste der HCU Partnerhochschulen finden Sie hier.
Lehrveranstaltungen k?nnen in unterschiedlichen Formaten stattfinden, darunter Seminare, Vorlesungen, Tutorien, Kolloquien sowie die Betreuung von Doktorand*innen. Dabei ist zu beachten, dass die physische Anwesenheit der Lehrkraft erforderlich ist.
Folgender Personenkreis kann beispielsweise gef?rdert werden:
- Professor:innen und Dozierende mit vertraglichem Verh?ltnis zur entsendenden Hochschule
- Wissenschaftliche Mitarbeitende, die in der Lehre t?tig sind
- Doktorand:innen, die in der Lehre t?tig sind
Lehraufenthalte im Rahmen von Erasmus+ leisten einen wichtigen Beitrag zur Internationalisierung der HCU 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网. Sie f?rdern die interkulturellen und internationalen Kompetenzen des Lehrpersonals und erm?glichen den Austausch von Fachwissen und Lehrmethoden im europ?ischen Kontext. Zudem bieten sie die Gelegenheit, Lehrerfahrungen im internationalen Umfeld zu sammeln den Auf- und Ausbau l?nderübergreifender Netzwerke und Kooperationsprojekte aktiv mitzugestalten.
Das International Office begrü?t es sehr, wenn Sie Ihren Lehraufenthalt dazu nutzen, Studierende der Gasthochschule über die M?glichkeit eines Austauschstudiums an der HCU zu informieren. Wenn Sie dafür Informationsmaterial über die HCU ben?tigen, wenden Sie sich an das International Office.
Teilnehmende erhalten eine finanzielle F?rderung für Reise- und Aufenthaltskosten (Erasmus Grant). Die H?he der F?rders?tze richtet sich nach dem Zielland und der Aufenthaltsdauer. Die F?rders?tze werden von der Europ?ischen Kommission vorgegeben und variieren je nach L?nderkategorie des Partnerlandes.
Die Berechnung der Stückkosten für die Fahrt erfolgt mit Hilfe des Distance Calculator. Abfahrtsort ist immer der jeweilige Dienstort.
Durch die finanzielle F?rderung von nachhaltigen Verkehrsmitteln soll die Anzahl der Mobilit?ten mit umweltfreundlicheren Transportmitteln gesteigert und der ?kologische Fu?abdruck des Erasmus+ Programms verringert werden. Die F?rderung für ?grünes Reisen“ besteht aus einem erh?hten Reisekostenzuschuss (je nach Pauschale der Entfernungskategorie) und kann darüber hinaus mit einer F?rderung für bis zu 2 zus?tzlichen Reisetagen kombiniert werden. Eine ?bersicht der F?rderma?nahmen zu ?Green Travel“ finden Sie hier.
Sofern der Reisekostenzuschuss gem?? der Entfernungskategorie nicht min. 70 % der realen Reisekosten für nachhaltiges Reisen decken, k?nnen Teilnehmende 80 % der Realkosten für nachhaltiges Reisen erstattet bekommen. Werden die au?ergew?hnlichen Kosten für teure Reisen bewilligt, ersetzen sie eine Reisekostenunterstützung. Der Antrag muss vom Antragsteller begründet und von der nationalen Agentur genehmigt werden. Dies erfordert einen zeitlichen Vorlauf. Daher bitten wir Sie, die Belege min. zwei Monate vor Ausreise an hcu-staff-mobility(at)vw.hcu-hamburg.de ?zu schicken.?
- Zusatzf?rderung für Hochschulpersonal mit Behinderung oder chronischer Erkrankung:
Mitarbeitende an Hochschulen mit einer Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, welche für einen Auslandaufenthalt über Erasmus+ gef?rdert werden, k?nnen – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) – über die Heimathochschule Unterstützung real anfallender Mehrkosten beantragen.? Weitere Informationen finden Sie hier.
? - Zusatzf?rderung für Teilnehmende, die ihre Auslandsmobilit?t mit Kind/ern antreten:
Mitarbeitende an Hochschulen, welche für einen Auslandsaufenthalt über Erasmus+ gef?rdert werden und mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, k?nnen über ihre Hochschule (ab dem Projekt 2022) bei Vorlage eines entsprechenden Antrags (Realkostenantrag) über die Heimathochschule eine Unterstützung zu anfallenden Mehrkosten beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.?
Ausführliche Informationen finden Sie im aktuellen?Kriterienkatalog für finanzielle Zusatzf?rderung.
- Es werden Personalmobilit?ten in Programml?ndern gef?rdert, die nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht das Hauptwohnsitzland der betreffenden Person sind.
- Lehraufenthalte innerhalb Europas dauern zwischen mind. 2 Tagen und max. 60 Tagen (jeweils ohne Reisezeiten).
- Das notwendige Unterrichtspensum je Aufenthalt liegt bei 8 Stunden für die erste Aufenthaltswoche. Wenn die Mobilit?t l?nger als eine Woche dauert, wird die Mindestanzahl der Unterrichtsstunden für eine unvollst?ndige Woche proportional zur Dauer der betreffenden unvollst?ndigen Woche berechnet werden.
- Werden Lehrt?tigkeit und Fort- und Weiterbildung kombiniert, reduziert sich das Lehrdeputat auf 4 Stunden pro Woche.
Weitere Informationen beim DAAD unter?www.eu.daad.de/sta?
Bewerbungen für die Lehrendenmobilit?t (STA) sind laufend m?glich, solange F?rdermittel verfügbar sind; es gibt keine festen Bewerbungsfristen. Die Bewerbung sollte jedoch mindestens zwei Monate vor Reiseantritt eingereicht werden.
Ihre Bewerbung auf einen Erasmus-Grant für Ihre Kurzzeitdozentur erfolgt über die Datenbankanwendung Mobility-Online. Registrieren Sie sich in Mobility-Online und füllen Sie das Online-Bewerbungsformular für einen Auslandsaufenthalt aus. Bitte geben Sie bei der Bewerbung ausschlie?lich Ihre HCU E-Mail-Adresse an (Bsp.: xxx@hcu-hamburg.de). Ohne Eingabe der offiziellen HCU E-Mail-Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden. Falls Sie bereits in Mobility Online registriert sind, erkennt das System Ihre Angaben automatisch, sofern Sie dieselben pers?nlichen Daten angeben, die Sie bei Ihrer vorherigen Bewerbung verwendet haben. Vervollst?ndigen Sie Ihre Personenstammdaten bzw. überprüfen Sie die Richtigkeit und Vollst?ndigkeit der Daten, falls Sie bereits im System registriert waren.?
Für die Beantragung einer STA-F?rderung ist in Mobility-Online eine Einladung bzw. Zusage der Gasteinrichtung hochzuladen.?Das Einladungsschreiben sollte Angaben zur Gastinstitution, zum Zeitraum und zum Zweck ihrer Mobilit?t, inkl. Lehrumfang in Stunden, enthalten.
Bitte beantworten Sie alle Fragen zu Ihrem geplanten Aufenthalt in Mobility Online so detailliert wie m?glich. Ihre Antworten werden Bestandteil des Mobility Agreements und des Grant Agreements.
Die Auswahl für Erasmus+- Personalmobilit?t zu Lehrzwecken (STA) erfolgt im Rahmen einer Begutachtung eingegangener Bewerbungen durch das International Office. Letzteres entscheidet über eine F?rderung anhand folgender Kriterien:
- Fachliche Relevanz und institutioneller Nutzen (HCU & Partner)
- Beitrag zur Internationalisierung von Lehre und Studium
- Erwarteter Nutzen für die reisende Lehrperson und die Studierenden
- Nachhaltigkeit / Folgeaktivit?ten
Mitarbeitende, die erstmals an einer Erasmus-Mobilit?t teilnehmen, erhalten im Rahmen der Bewertung zus?tzliche Punkte. Eine wiederholte F?rderung ist grunds?tzlich m?glich.
Eine F?rderung von Mitarbeitenden aus m?glichst verschiedenen Bereichen wird angestrebt.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten bewerbenden Personen gleicher Eignung.
Mit einem Erasmus+ Grant ist keinerlei Versicherungsschutz verbunden. Weder die EU-Kommission, die NA DAAD noch die HCU haften für Sch?den, die aus Krankheit, Tod, Unfall, Verletzung von Personen, Verlust oder Besch?digung von Sachen im Zusammenhang mit Erasmus+ Auslandsaufenthalten entstehen.
Mit dem Grant Agreement verpflichten sich die Gef?rderten, selbst für folgenden Versicherungsschutz zu sorgen:
- Ggf. Reiseversicherung
- Haftpflichtversicherung (ggf. Berufs- und Privathaftpflicht)
- Versicherung für Unf?lle (im Rahmen von Dienstreisen sind die Teilnehmer unfallversichert) und schwere Erkrankungen (einschlie?lich Voll- oder Teilarbeitsunf?higkeit)
- Risikolebensversicherung (einschlie?lich Rückführung aus dem Ausland)
Darüber hinaus sollten Teilnehmer:innen im Besitz einer europ?ischen Krankenversicherungskarte sein.
Es besteht die M?glichkeit, in die Gruppenversicherung des DAAD aufgenommen zu werden, die einen umfassenden Versicherungsschutz bietet. N?here Auskünfte beim DAAD, Versicherungsstelle 0228/882 -?294.
Da die HCU die Mittel nur für realisierte Reisen verwenden darf, k?nnen wir die vorab entstandenen Kosten einer nicht angetretenen Reise leider nicht übernehmen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei der Planung Ihrer Reise und schlie?en gegebenenfalls eine geeignete Reiserücktrittsversicherung ab.
Bitte beachten Sie, dass Sie die im Grant Agreement aufgeführten Pauschalen in Ihrer Steuererkl?rung als Einnahmen angeben müssen. Die tats?chlich angefallenen Kosten k?nnen Sie als Werbungskosten geltend machen. Das Grant Agreement gilt dabei als Nachweis der Einnahmen. Bewahren Sie zudem alle Belege über Ihre Ausgaben sorgf?ltig auf, um diese bei Rückfragen durch das Finanzamt nachweisen zu k?nnen.
Sachkosten (Druckkosten etc.) k?nnen nicht aus den Mobilit?tsmitteln übernommen werden.
?nderungen (bspw. Verkürzung der Mobilit?t, ?nderung An- und Abreisetag, Abreiseort (Hinfahrt), Verschiebungen) sind umgehend per E-Mail hcu-staff-mobility(at)vw.hcu-hamburg.de mitzuteilen.
Auf die F?rderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung erfolgt unter Vorbehalt der Bereitstellung und Verfügbarkeit der Mittel.
Stornokosten k?nnen nicht erstattet werden. Wir empfehlen eine Reiserücktrittskostenversicherung.
Bitte buchen Sie Reise und Unterkunft erst, wenn das ?Mobility Agreement for Teaching“ von allen drei Parteien unterzeichnet und das Grant Agreement von beiden Seiten unterzeichnet vorliegt. Buchungen, die vor Vorliegen dieser Dokumente erfolgen, geschehen auf eigenes Risiko. Bitte beachten Sie au?erdem: Sollte es zu einem kurzfristigen Rücktritt kommen, müssen bereits ausgezahlte Pauschalen ggf. zurückgefordert werden.
Werden mit der Erasmus+ Mobilit?t Urlaube verbunden, so sind diese Kosten von den mobilen Personen selbst zu tragen.
Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise zu Reisebedingungen (Ausw?rtiges Amt). Tragen Sie sich bei Interesse in die Krisenvorsorgeliste "ELEFAND"?(Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland) ein.


