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Teilzeitstudium

Die HafenCity Universit?t (HCU) bietet die M?glichkeit, ein Studium in Teilzeit zu absolvieren, sofern Studierende mindestens die H?lfte, aber weniger als ihre volle Arbeitszeit dem Studium widmen k?nnen. Es gelten die Regelungen der Immatrikulationsordnung der HCU 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 in ihrer derzeit gültigen Fassung.


Bitte beachten Sie, dass ein Teilzeitstudium immer für zwei zusammenh?ngende Semester bewilligt wird. Die Beantragung eines einzelnen Semesters in Teilzeit ist nicht m?glich. Es ist ebenfalls nicht m?glich, ein Teilzeitstudium für 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 als zwei Semester zu beantragen. Sollte der Grund für das Teilzeitstudium nach zwei Semestern weiterhin vorliegen, ist ein neuer Antrag erforderlich.

Gründe für ein Teilzeitstudium

Als Gründe für die Durchführung des Studiums in Teilzeit werden insbesondere anerkannt:

  • eine Erwerbst?tigkeit mit einer regelm??igen w?chentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden,
  • Schwangerschaft und Mutterschutz, Betreuung von Kindern bis zum achten Lebensjahr gem?? dem Elternzeitgesetz, die im eigenen Haushalt leben,
  • Betreuung von Kindern bis zum 18. Lebensjahr, die im eigenen Haushalt leben,
  • die Betreuung naher pflegebedürftiger Angeh?riger,
  • eigene Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung,
  • wesentliche zeitliche Belastung durch ein herausragendes ehrenamtliches, musikalisches oder sportliches Engagement und
  • wesentliche zeitliche Belastung durch Gremient?tigkeiten an der HCU oder beim Studierendenwerk.

Antragstellung und Fristen

M?chten Sie Ihr Studium in Teilzeit absolvieren, verwenden Sie bitte das entsprechende Antragsformular, welches Ihnen innerhalb des Rückmeldezeitraumes in Ihrem ahoi-Account zur Verfügung gestellt wird. Bitte füllen Sie das Onlineformular aus und schicken es elektronisch ab. Danach drucken Sie das Formular aus, unterschreiben es und reichen es mit den erforderlichen Nachweisen vor Ablauf der Rückmeldefrist im Studierenden Service Center ein. Alle Nachweise müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie eingereicht werden. Einfache Kopien sind nicht ausreichend.

Als Nachweise k?nnen anerkannt werden:

  • Schwangerschaft und Mutterschutz, Betreuung von Kindern: ?rztliches Attest, aus dem die Schwangerschaft hervorgeht. ?rztliches Attest oder Kopie des Mutterpasses, aus dem Beginn und Ende des Mutterschutzes ersichtlich sind. Geburtsurkunde(n) und Meldebescheinigung, aus der hervorgeht, dass das Kind bzw. die Kinder in Ihrem Haushalt leben.
  • Betreuung naher pflegebedürftiger Angeh?riger: eine selbstst?ndig verfasste Erkl?rung, dass keine anderen Personen zur Pflege des betreffenden Angeh?rigen zur Verfügung stehen, au?erdem eine Betreuungsurkunde und/oder einen Feststellungsbescheid über den Pflegegrad) und/oder eine Bescheinigung der Pflegekasse und/oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.
  • eigene Behinderung oder schwerwiegende Erkrankung: aktueller Behindertenausweis oder Gleichstellungsbescheinigung, Attest eines Facharztes, aus dem hervorgeht, dass Sie aufgrund Ihrer Erkrankung nur die H?lfte der mit dem Studium verbundenen Arbeitszeit aufwenden k?nnen und ein Teilzeitstudium empfohlen wird.
  • wesentliche zeitliche Belastung durch ein herausragendes ehrenamtliches, musikalisches oder sportliches Engagement: eine Bescheinigung der Einrichtung, in der Sie sich engagieren, anhand der die zeitliche Belastung durch Ihr Engagement erkennbar wird,
  • wesentliche zeitliche Belastung durch Gremient?tigkeiten an der HCU oder beim Studierendenwerk: Eine Bescheinigung über Ihre T?tigkeit, aus der die zeitliche Belastung erkennbar wird und die Dauer der T?tigkeit

Studienfachberatung

M?chten Sie Ihr Studium in Teilzeit betreiben, müssen Sie zuvor an einer Studienfachberatung teilnehmen, um den weiteren Ablauf Ihres Studiums zu planen. Eine Bescheinigung über Ihre Teilnahme an einer Studienfachberatung ist Ihrem Antrag im Original beizufügen. Die Bescheinigung finden Sie hier.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Ansprechperson in Ihrem Studienprogramm.

Semesterbeitrag und Rückmeldung

Für die Rückmeldung in das folgende Semester ist es erforderlich, dass der Semesterbeitrag fristgerecht und in voller H?he gezahlt wird.