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Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz an der HCU

Rechtsverst??e fallen nicht selten als erstes den Besch?ftigten auf. Aus Angst vor Repressalien trauen sich viele nicht, Rechtsverst??e zu melden. ?Whistleblower“ bekommen nun einen besseren Schutz:

Die EU-Richtlinie 2019/1937 (EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie) zielt auf den Schutz von Personen, die Informationen über Verst??e gegen das Unionsrecht melden. Der Bundesgesetzgeber hat diese EU-Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Vor diesem Hintergrund hat die HafenCity Universit?t eine Interne Meldestelle eingerichtet, bei der Besch?ftigte der Freien und Hansestadt 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 Hinweise auf Rechtsverst??e geben k?nnen, die unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen?bzw. zum sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetztes geh?ren?und die sich im Zust?ndigkeitsbereich der Internen Meldestelle der HafenCity Universit?t ereignet haben. Die Identit?ten der hinweisgebenden Personen und Dritter, die in der Meldung erw?hnt werden, werden grunds?tzlich vertraulich behandelt. Auch auf diese Weise sollen hinweisgebende Personen vor unzul?ssigen Nachteilen wie Mobbing, schlechten Beurteilungen oder anderen beruflichen Konsequenzen geschützt werden. Bitte beachten Sie in diesem Kontext Ausnahmen vom Vertraulichkeitsgebot gem?? § 9 HinSchG.

Unser gemeinsames Ziel ist es, gemeldeten Verst??en nachzugehen und diese abzustellen.

Mitteilungen an die Interne Meldestelle sind ?Mitteilungen im dienstlichen Verkehr“ im Sinne von § 37 BeamtStG und damit generell zul?ssig. Bedienstete, die dienstlich erlangtes Wissen auf dem vorgesehenen Weg an eine interne Meldestelle melden, nehmen grunds?tzlich eine dienstliche Aufgabe wahr. Die Regelungen bestimmter Bereiche bleiben allerdings von der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie unberührt; damit dürfen Informationen aus diesen Bereichen im Rahmen einer Hinweisgabe nach der EU-Hinweisgeberschutz-Richtlinie regelm??ig nicht gemeldet werden. Für das deutsche Recht sind die Informationen, die nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, in §§ 5, 6 HinSchG geregelt. Eine Aufz?hlung gegenüber dem Hinweisgeberschutz vorrangiger Regelungen enth?lt § 4 HinSchG.

Gerne k?nnen Sie sich bereits im Vorfeld einer Hinweisgabe mit der Internen Meldestelle in Verbindung setzen und sich n?her informieren.

Ihre Kontaktperson der Internen Meldestelle:

Gemeinsame Interne Revision und Antikorruptionsstelle für die HCU, HAW 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网, HFBK, HFMT, TUHH, SUB 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网

Frau Kristin Schnarre
Tel.: 040 428 27 5237
HCU 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网, Henning-Voscherau-Platz 1, 20457 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网

E-Mail: internemeldestelle-hcu-hamburg(at)tuhh.de

FAQs für Besch?ftigte der Freien und Hansestadt 澳门现金网_澳门赌博现金网-官网 zum Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes

Meldestellen nach Spezialgesetzen